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   BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54   

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BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54 (https://dejure.org/1954,4335)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1954 - 1 StR 290/54 (https://dejure.org/1954,4335)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1954 - 1 StR 290/54 (https://dejure.org/1954,4335)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Strafaussetzung nicht bei Straftaten bestimmter Art schlechthin und ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls abgelehnt werden darf (BGH 2 StR 79/54 vom 23. April 1954 = NJW 1954, 1087 Nr. 12).
  • RG, 29.01.1909 - II 975/08

    Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54
    Ein Verstoß gegen diese Vorschrift würde die Revision überdies nicht begründen, da es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (vgl. RGSt 42, 168; OGHSt 1, 111).
  • RG, 05.11.1908 - I 784/08

    Muß nach dem Schlusse der Beweisaufnahme neben dem Angeklagten auch dem

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54
    Er kann ohnedies für den Angeklagten sprechen (vgl. § 258, insbes. Abs. 3, StPO; RGSt 42, 51).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 34/52
    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54
    Wenn es ausführt, der Angeklagte habe pflichtwidrig unterlassen, sich "vor seiner Vernehmung" bei seiner Tochter nach dem Zustande des Fahrrades beim Kauf zu erkundigen, so entspricht dies der Rechtsprechung, nach der die Partei - im Gegensatz zum Zeugen - zur Vorbereitung auf die Vernehmung, insbesondere dazu, sich Gewißheit zu verschaffen, verpflichtet ist (RGSt 62, 126, 128; RGHRR 1938 Nr. 631; BGH 1 StR 34/52 vom 24. Juni 1952).
  • RG, 31.01.1905 - 4659/04

    Inwiefern kann ein Zeuge durch die Aussage, er wisse nicht, ob eine Tatsache sich

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54
    Das Landgericht verkennt nicht, daß es für die Frage der Fahrlässigkeit in § 163 StGB auf den Zeitpunkt der Eidesleistung ankommt (vgl. RGSt 37, 395, 399).
  • RG, 17.04.1928 - I 70/28

    1. Zum Begriff des fahrlässigen Falscheides. 2. Besteht für eine Partei, der

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 1 StR 290/54
    Wenn es ausführt, der Angeklagte habe pflichtwidrig unterlassen, sich "vor seiner Vernehmung" bei seiner Tochter nach dem Zustande des Fahrrades beim Kauf zu erkundigen, so entspricht dies der Rechtsprechung, nach der die Partei - im Gegensatz zum Zeugen - zur Vorbereitung auf die Vernehmung, insbesondere dazu, sich Gewißheit zu verschaffen, verpflichtet ist (RGSt 62, 126, 128; RGHRR 1938 Nr. 631; BGH 1 StR 34/52 vom 24. Juni 1952).
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